„Schwarz-Gelb lehnt Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ab“

Am heutigen Donnerstag hat der Landtag NRW auf Initiative der SPD-Fraktion über das Ende von Straßenausbaubeiträgen abgestimmt. CDU und FDP haben dabei gegen die Abschaffung votiert. „Damit ist klar, dass es Schwarz-Gelb mit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst meint“, sagen die Gelsenkirchener Landtagsabgeordneten Heike Gebhard und Sebastian Watermeier.

Gebhard und Watermeier selbst haben am heutigen Donnerstag für eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen gestimmt. Der Landtag hat in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion beraten. In namentlicher Abstimmung wurde dieser Gesetzentwurf mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Schwarz-Gelb hat stattdessen eine Änderung der Förderrichtlinien bei Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Diese führt nicht automatisch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Beiträge mehr zahlen müssen.

„Es bleibt dabei, dass die Kommunen auch in Zukunft mit enormem Verwaltungsaufwand die fälligen Straßenausbaubeiträge auf der Basis eines Straßen- und Wegekonzeptes und nach Durchführung einer Anliegerversammlung ermitteln müssen. Anschließend müssen sie einen Antrag auf Förderung an die NRW-Bank stellen und abwarten, ob ihr Antrag bewilligt wird. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Ist der Fördertopf leer, bleibt die Kommune gezwungen, die Beiträge von den Anliegern zu erheben. Eine Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gibt es also nicht“, kritisiert die Landtagsabgeordnete Heike Gebhard.

„Die Menschen in NRW brauchen eine zuverlässige Entlastung statt eines undurchsichtigen Fördersystems. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Schwarz-Gelb kann nicht ausschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger dann wieder zur Kasse gebeten werden. Wenn Schwarz-Gelb wirklich zuverlässig die Bürgerinnen und Bürger entlasten wollte, hätten sie dem Gesetzentwurf der SPD zugestimmt und damit die Straßenausbaubeiträge rechtssicher für alle abgeschafft.“, so Watermeier weiter.

Trotz der Ablehnung des Gesetzentwurfs will sich Sebastian Watermeier auch nach der Landtagswahl weiter für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einsetzen: „Diese finanzielle Last bei der Sanierung von Straßen ist für viele Haushalte kaum oder gar nicht zu stemmen. Und die anhaltende Kritik von Bürgerinitiativen zeigt, dass Schwarz-Gelb die Menschen weiter in Unsicherheit lässt. Wir stehen an der Seite der Betroffenen in NRW.“

In der kommenden Legislaturperiode solle der Landtag daher eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf den Weg bringen.

„Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen, wem sie in dieser Frage vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität“, so Watermeier abschließend.

 

Hintergrund:

Das ist der Beschluss von CDU und FDP:

 

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

 

  • in Nummer 5.1 der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ die Höhe der Anteilsfinanzierung auf 100 Prozent zu erhöhen und die künftige Gewährung möglicher Bewilligungen an ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept zu knüpfen,

 

  • dafür Sorge zu tragen, dass den Beitragspflichtigen, die bereits durch das landeseigene Förderprogramm seit seinem Start hälftig von dem jeweiligen Straßenausbaubeitrag entlastet worden sind, die Änderung der Anteilsfinanzierung ebenfalls zugutekommt,

 

  • bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land Nordrhein-Westfalen dem Landtag vorzulegen sowie

 

  • angesichts der nicht vollständig abgerufenen Investitionsmittel zur Förderung des kommunalen Straßenbaus, eine Öffnung der landeseigenen Förderrichtlinie auch für Maßnahmen (einschließlich der Sanierung) an nicht verkehrswichtigen Straßen in der Baulast der Gemeinden, Städte, Kreise und Gemeindeverbände zu prüfen.

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