Verlängerung des Lockdowns ab den 14. Februar 2021
Aufgrund der immer weiter steigenden Infektionszahlen hat die Bund-Länder-Konferenz einen sogenannten harten Lockdown beschlossen. Das heißt:
- Kontaktbeschränkungen:
Treffen eines Haushaltes + einer weiteren Personen aus einem anderen Haushalt (1+1 Regel)*
- Handel:
Der Einzelhandel muss schließen. (Ausnahmen: Geschäfte für den täglichen Bedarf und "Click and Collect"-Angebote)*
- Schule:
Wechselunterricht für Abschlussklassen und Grundschulklassen.
- Kitas:
Kitas bleiben zwar geöffnet, aber wenn möglich sollen Kinder zuhause betreut werden. Reduzierung des Angebots um 10 Stunden.*
- Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Kinos, Fitnessstudios, Freizeitparks, Spaßbäder etc. oder Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, bleiben geschlossen.*
- Freizeit- und Amateursport bleibt untersagt. Ausnahme bleibt der Individualsport: Alleine oder mit einem weiteren Hausstand.*
- Gastronomische Einrichtungen sowie Bars, Clubs etc. bleiben geschlossen. Erlaubt bleibt der Außer-Haus-Verkauf.*
- Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter bleiben verboten.*
- Achtung: In Geschäften, Apotheken, Arztpraxen und im ÖPNV ist ab dem 25. Januar der Zutritt nur mit medizinischen Masken erlaubt!*
- Maskenpflicht rund um die Bahnhofstraße in der City, rund um die Hochstraße in Buer sowie an weiteren belebten Straßen und Plätzen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen.*
*Diese Maßnahmen sind zeitlich bis mindestens 7. März 2021 befristet.